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   BVerwG, 20.04.1982 - 4 B 72.82   

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BVerwG, 20.04.1982 - 4 B 72.82 (https://dejure.org/1982,6740)
BVerwG, Entscheidung vom 20.04.1982 - 4 B 72.82 (https://dejure.org/1982,6740)
BVerwG, Entscheidung vom 20. April 1982 - 4 B 72.82 (https://dejure.org/1982,6740)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit von Revisionszulassungsgründen gegenüber jeder die angegriffene Entscheidung stützenden Begründung - Beachtung von Grundsätzen zur Berücksichtigung bestehender Lärmvorbelastungen - Bestimmung der Qualität des zu schützenden Wohnens durch die mit der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1982 - 4 B 72.82
    Soweit von der Beschwerde geltend gemacht wird, das Berufungsurteil weiche von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab, sind im Hinblick auf den zweiten Begründungsteil allenfalls die Urteile des Senats vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 10.77 - NJV 1980, 2368 und vom 21. Mai 1976 - BVerwG 4 C 80.74 - BVerwGE 51, 15 einschlägig.

    Ebensowenig weicht das Berufungsurteil vom Urteil BVerwG 4 C 80.74 ab: Es hat nicht verkannt, daß die Qualität des zu schützenden Wohnens durch die mit der Eigenart des Wohngebietes "berechtigterweise" verbundenen Wohnerwartungen und Wohngewohnheiten bestimmt wird.

  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 10.77

    Schutzauflagen im bundesbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren zugunsten der

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1982 - 4 B 72.82
    Soweit von der Beschwerde geltend gemacht wird, das Berufungsurteil weiche von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab, sind im Hinblick auf den zweiten Begründungsteil allenfalls die Urteile des Senats vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 10.77 - NJV 1980, 2368 und vom 21. Mai 1976 - BVerwG 4 C 80.74 - BVerwGE 51, 15 einschlägig.

    Eine Abweichung von den genannten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts liegt aber nicht vor: Von den im Urteil BVerwG 4 C 10.77 aufgestellten Grundsätzen zur Berücksichtigung bestehender Lärmvorbelastungen weicht das Berufungsgericht nicht ab; vielmehr wendet es gerade diese Grundsätze auf den vorliegenden Fall an.

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1982 - 4 B 72.82
    Damit scheitert auch die in diesem Zusammenhang noch erhobene Rüge, das Berufungsurteil weiche in diesem Punkt vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.16 - BVerwGE 56, 110 ab, soweit dort entschieden sei, bei einer Prognose seien alle verfügbaren Daten in einer angemessenen und methodisch einwandfreien Weise zu berücksichtigen.
  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 96.76

    Änderung des Streitgegenstands; Rechtsänderung während des Revisionsverfahrens;

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1982 - 4 B 72.82
    Soweit die Kläger noch eine Abweichung des Berufungsurteils vom Urteil des Senats vom 25. Februar 1977 - BVerwG 4 C 22.75 - BVerwGE 52, 122 rügen und ausführen, sie würden in ihrem Eigentumsrecht schon wegen der eingetretenen Wertminderung, die ihre Grundstücke erfahren hätten, verletzt, verkennen sie, daß der Senat seine in der Sache BVerwG 4 C 22.75 vertretene Rechtsansicht in seinem Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 96.76 - (Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 34 = NJW 1979, 995) aufgegeben hat.
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1982 - 4 B 72.82
    Soweit die Kläger noch eine Abweichung des Berufungsurteils vom Urteil des Senats vom 25. Februar 1977 - BVerwG 4 C 22.75 - BVerwGE 52, 122 rügen und ausführen, sie würden in ihrem Eigentumsrecht schon wegen der eingetretenen Wertminderung, die ihre Grundstücke erfahren hätten, verletzt, verkennen sie, daß der Senat seine in der Sache BVerwG 4 C 22.75 vertretene Rechtsansicht in seinem Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 96.76 - (Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 34 = NJW 1979, 995) aufgegeben hat.
  • BVerwG, 19.01.1981 - 8 B 8.81
    Auszug aus BVerwG, 20.04.1982 - 4 B 72.82
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Urteil, das auf zwei selbständig tragende Begründungen gestützt ist, nur dann zur Zulassung der Revision führt, wenn gegen beide Begründungsteile Revisionszulassungsgründe erfolgreich geltend gemacht werden (vgl. z.B. Beschluß vom 19. Januar 1981 - BVerwG 8 B 8.81 - in Buchholz 310 § 192 VwGO Nr. 192).
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